Ein HIV-Test ist nur notwendig, wenn es zum Austausch von Blut, Sperma oder Scheidenflüssigkeit gekommen ist - zum Beispiel durch ungeschützten Sex - und es eine Wahrscheinlichkeit gibt, dass eine der am Austausch beteiligten Personen HIV-infiziert ist. So etwas wie einen Aidstest gibt es nicht. Alle Tests beziehen sich auf HIV.
Wo wird getestet?
Gesundheitsämter
Der Test wird anonym durchgeführt. Das Angebot ist in der Regel kostenlos, gelegentlich wird eine Schutzgebühr von ca. 10,00 € erhoben. Diese kann für Menschen ohne Einkommen erlassen werden. Der anonymen Bluttest ist mit einer Beratung verbunden, und zwar sowohl vor der Durchführung des Tests, als auch bei der Mitteilung des Testergebnisses. Die Beratung dient dazu,
- zu klären, ob überhaupt ein Risiko bestanden hat und somit ein Test sinnvoll ist,
- über den HIV-Test und seine Aussagekraft zu informieren (z.B. muss der zeitliche Abstand zwischen Risikosituation und Blutabnahme ausreichend lang sein, um ein sicheres Ergebnis zu erhalten);
- Informationen über Ansteckungsrisiken zu vermitteln und auf diese Weise ein bewusstes Risikomanagement zu fördern;
- im Falle eines positiven Testergebnisses eine qualifizierte Krisenintervention zu ermöglichen;
- weitergehende psychosoziale oder medizinische Informations- und Unterstützungsangebote zu unterbreiten.
Ärzte und Ärztinnen
Niedergelassene Ärzte und Ärztinnen können den HIV-Test durchführen und mit den Krankenkassen abrechnen, wenn der Verdacht einer HIV-Infektion vorliegt. Ein HIV-Test ohne eine solche Indikation muss selbst bezahlt werden. Der Test ist nicht anonym.
Labore
Ein HIV-Test kann auch direkt bei einem Labor durchgeführt werden. Die Kosten müssen in jedem Fall selbst getragen werden. In Laboren kann der Test anonym durchgeführt werden.
Aidshilfen
Immer mehr Aidshilfen bieten inzwischen HIV-Tests oder sogar HIV-Schnelltestan, da in diesem Bereich eine große Nachfrage herrscht und manch einer nicht zum Gesundheitsamt oder Hausarzt gehen will.
Seit 2011 ist der HIV-Schnelltest auch in der
Aidshilfe im CSG Rostock möglich.
In Deutschland darf niemand ohne sein Wissen auf HIV getestet werden.
Gynäkologen sind gesetzlich verpflichtet,
Schwangeren den HIV-Test anzubieten.
Welche Testverfahren gibt es?
Der HIV-Antikörpertest
> Suchtest
Für den HIV-Antikörpertest wird Blut abgenommen und mit einem Suchtest (dem so genannten ELISA) auf Antikörper untersucht. Dieser Test ist so empfindlich, dass er auch geringe Mengen Antikörper entdeckt. Werden keine Antikörper gefunden, wird dieses Ergebnis als negatives Ergebnis so mitgeteilt. Werden hingegen Antikörper nachgewiesen (Suchtest reaktiv), wird ein aufwendigerer und teurerer Bestätigungstest vorgenommen. Aufgrund der hohen Empfindlichkeit kann der Suchtest nämlich auch "falsch positive" Testergebnisse produzieren.
ELISA-Tests haben ein diagnostisches Fenster von bis zu zwölf Wochen.
> Bestätigungstest
Der Bestätigungstest (meistens der so genannte Western Blot) wird normalerweise mit derselben Blutprobe durchgeführt wie der Suchtest, so dass den zu Testenden die Belastung einer zweiten Blutabnahme und die erneute Wartezeit erspart wird. Sollte auch dieser Test Antikörper gegen HIV nachweisen, erst dann wird ein positives Testergebnis mitgeteilt.
Schnelltest
Es gibt immer wieder Missverständnisse über den Begriff des Schnelltests. Wichtig ist: Mit einem HIV-Schnelltest kann man die diagnostische Lücke nur unwesentlich verkleinern - lediglich das Ergebnis von der Blutentnahme bis zum Vorliegen des Ergebnisses verkürzt sich erheblich!
Da es sich bei den HIV-Schnelltests um Suchtests vom Typ ELISA handelt, sind sie nur in der Durchführung schnell. Wie alle Elisa-Tests haben sie das gleiche diagnostische Fenster von bis zu zwölf
Wochen. Vorher liefern sie kein sicheres HIV-negatives Testergebnis. Manche Schnelltests, die p24-Antigene nachweisen, können bereits früher ein sicheres Ergebnis liefern.
Nach einem reaktiven Ergbenis ist ein Bestätigungstest mit Blutentnahme nötig.
HIV-Nachweistest (PCR-Test)
Mit diesen Nachweismethoden wird Nukleinsäure des HIV-Virus erfasst, vervielfältigt und gemessen. Am bekanntesten ist die PCR (polymerase chain reaction = Polymerase-Ketten-Reaktion). Diese Verfahren werden bei speziellen Fragestellungen eingesetzt, z.B. bei Neugeborenen HIV-positiver Mütter, bei Verdacht auf eine akute HIV-Infektion oder bei unklaren Antikörpertestergebnissen. Normalerweise wird die PCR zur Therapiekontrolle (Messung der Viruslast) eingesetzt.
Die PCR ermöglicht auch nicht den sofortigen Nachweis einer HIVInfektion, sondern sie kann eine Infektion nur ca. 3 - 4 Tage früher nachweisen als die Kombinationstests der 4. Generation. Liegt keine medizinische Indikation (z.B. typische Krankheitszeichen einer akuten HIV-Infektion) vor, muss der/die Ratsuchende die Kosten (100,- bis 300,- €) dafür privat tragen. Der PCR-Test ist zwar eine gute Möglichkeit, eine HIV-Infektion so früh wie möglich nachzuweisen, aber zum Ausschluss einer HIV-Infektion ist er nicht so gut geeignet wie der Antikörpertest - die Gefahr "falsch negativer" Ergebnisse ist gegeben. Ein HIV-Antikörpertest ist daher zusätzlich ratsam.
Eine PCR sollte nach Möglichkeit von einem HIV-Spezialisten durchgeführt werden, damit der Zeitpunkt richtig gewählt und die Ergebnisse richtig interpretiert werden. Hinzu kommt, dass sie für einen standardmäßig eingesetzten Suchtest einfach viel zu teuer ist: Sie kostet zehn Mal soviel wie die Durchführung eines HIVAntikörpertests.
Das Testergebnis
Testergebnis: HIV-positiv
Wenn durch die Kombination Such- und Bestätigungstest zweifelsfrei HIV-Antikörper festgestellt bzw. durch eine PCR Virusbestandteile nachgewiesen werden, lautet das Ergebnis „HIV-positiv”. Diese „Laborsprache“ hat sich auch in der Umgangssprache durchgesetzt, obwohl die Bezeichnung „positiv“ immer wieder zu Missverständnissen führt.
Testergebnis: HIV-negativ
Das Testergebnis „negativ” schließt dann eine Infektion mit HIV sicher aus, wenn frühestens 12 Wochen nach dem letzten Risikokontakt getestet wurde. Der Körper braucht eine gewisse Zeit, um Antikörper zu bilden. Die meisten Menschen bilden nachweisbar Antikörper im Zeitraum ab Woche 4 bis Woche 6. Einige wenige schon früher (ab Woche 3) einige wenige später (bis zu 3 Monaten). Deshalb kann ein Test trotz einer Ansteckung
negativ ausfallen, wenn der Test zu früh durchgeführt wurde, die Antikörperbildung noch nicht abgeschlossen ist und das Ergebnis damit noch in die diagnostische Lücke fällt.
Wo sind HIV-Tests im Großraum Rostock möglich?
| kostenlose und anonyme HIV-Antikörpertests: |
kostenpflichtige und anonyme Schnelltests: |
Gesundheitsamt der Hansestadt Rostock
Paulstraße 22
Raum 0.07
18055 Rostock
Tel.: 0381 / 381 53 13
Lageplan: siehe Karte unter Kontakte.
| Di.: |
08:00 - |
12:00 Uhr |
|
13:00 - |
17:30 Uhr |
Do.: |
08:00 - |
12:00 Uhr |
|
13:00 - |
15:30 Uhr |
| und nach Vereinbarung. |
|
Centrum für sexuelle Gesundheit Rostock
HIV-Test im CSG
Goethestraße 20
18055 Rostock
Tel.: 0381 / 128 50 22
Lageplan: siehe Karte unter Kontakte.
| Mo.: |
08:00 - |
12:00 Uhr |
|
14:00 - |
17:00 Uhr |
Di.: |
14:00 - |
17:00 Uhr |
|
und nach Vereinbarung |
Unkostenbeitrag: 12,- Euro |
Landesamt für Gesundheit und Soziales M-V
Abteilung Gesundheit
Gertrudenstr. 11
18057 Rostock
Tel.: 0381 / 49 55 300
Lageplan: siehe Karte unter Kontakte.
| Mo. - Do.: |
08:00 - 15:30 Uhr |
| Fr.: |
08:00 - 14:00 Uhr |
und nach Vereinbarung |
Gesundheitsamt der Hansestadt Rostock
Paulstraße 22
Raum 0.07
18055 Rostock
Tel.: 0381 / 381 53 13
Lageplan: siehe Karte unter Kontakte.
Di.: |
08:00 - |
12:00 Uhr |
|
13:00 - |
17:30 Uhr |
Do.: |
08:00 - |
12:00 Uhr |
|
13:00 - |
15:30 Uhr
|
| und nach Vereinbarung. |
Unkostenbeitrag: 15,- Euro |
Gesundheitsamt Landkreis Rostock
Dammchaussee 30a
18209 Bad Doberan
Tel.: 038203 / 475 10 -6/ -9
Di.: |
08:30 - |
12:00 Uhr |
|
13:30 - |
16:00 Uhr |
Do.: |
08:30 - |
12:00 Uhr |
|
13:30 - |
18:00 Uhr
|
|
Gesundheitsamt Landkreis Rostock
Am Wall 5
18273 Güstrow
Tel.: 03843 / 755 53 09
Mo.: |
08:30 - |
12:00 Uhr |
Di.: |
08:30 - |
12:00 Uhr |
|
13:00 - |
16:00 Uhr |
Do.: |
08:30 - |
12:00 Uhr |
|
13:00 - |
17:30 Uhr |
Fr.: |
08:30 - |
12:00 Uhr |
|